Flugausfall oder Verspätung – was steht mir zu?
Streiks, Flugausfälle, Verspätungen, Überbuchungen – die letzte Zeit war sehr turbulent und auch der Sommer scheint so zu bleiben. Personalmangel hier, Streiks dort und erhöhtes Flugaufkommen da – das geht sich irgendwie nicht aus!
Eine von „Refund.me“ in Auftrag gegebene Studie hat erhoben, dass nur ca. zwei Prozent der berechtigten Passagiere ihre Anforderungen auch einheben. Hier wird nämlich Proaktivität von Ihnen gefordert. Die Fluglinien halten sich gekonnt bedeckt und gewähren nur jenen die entsprechenden Summen, die sie auch einfordern. Es sind nicht nur Sachleistungen wie Essen oder eventuelle Nächtigungen, sondern auch finanzielle Entschädigungen von den Airlines zu leisten. Diese stehen übrigens bei Geschäftsreisen der betroffenen Person und nicht der Firma zu.
Wie kommen Sie zu Ihrem Recht, wenn ihr Flug ausgefallen, oder verspätet ist, welche Regeln gibt es …?
Wann genau, gibt es welche Entschädigung?
EINIGE FACTS zur FLUGGASTRECHT VERORDNUNG 261
+) bei Verspätungen über 3 Stunden: EUR 250,- bei Flugstrecken unter 1500 Kilometer (z.B. Wien-Kopenhagen)
+) bei Verspätungen über 3 Stunden: EUR 400,- bei Flugstrecken zwischen 1500 und 3500 (z.B. Wien-Casablanca)
+) bei Verspätungen über 3 Stunden: EUR 600,- bei Langstreckenflügen (z.B. Wien-Bangkok)
+) Wer sich nicht selbst um den Erhalt der Entschädigung kümmern möchte, kann es in die Hand von Spezialisten legen: wir empfehlen z.B. Fairplane (fairplane.at)
Email an office@fairplane.de
im Betreff: Kunde Zuklin
und die Schilderung des Falles im Text. Entsprechende Formulare zum
Ausfüllen erhalten Sie dann von Fairplane.
Diese Entschädigungsplattform behält sich eine Gewinnbeteiligung zwischen 15 und 25 Prozent ein.
+) Außergewöhnliche Umstände, wie politische Unruhen oder gefährliche Witterungsbedingen, können den Entschädigungsanspruch außer Kraft setzen.
+) Technische Probleme am Flugzeug: fallen nicht unter „außergewöhnliche Umstände“ – das hat der europäische Gerichtshof 2015 festgelegt.
Und noch ein wichtiger Hinweis:
Geben Sie beim Online Check In IMMER Ihre Kontaktdaten ein,
so kann Sie die Fluglinie über Streichungen, Umbuchungen, etc. informieren.
(natürlich informieren wir sie auch, aber manchmal passieren Streichungen in der Nacht, oder die Überspielung der Systeme dauert länger …).
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